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Urteile des Daseins (Qualitative Urteile)

Positives Urteil    Das Einzelne ist das Allgemeine.    E-A
bejahend / wirklich, konkret [gegeben]

Negatives Urteil    Das Einzelne ist das Besondere.    E-B
verneint

Unendliches Urteil    Das Einzelne ist das Einzelne.    E-E                 

 

Urteile der Reflexion (Quantitative Urteile)

Singuläres Urteil    Das Einzelne ist ein (wesentlich) Allgemeines.    E-A
einzigartig /  nur vereinzelt auftretend o. ä.; selten

Partikuläres Urteil    Einige Einzelne sind allgemein.    B-A
einen Teil betreffend] / eine Minderheit betreffend

Universelles Urteil    Alle Einzelnen sind allgemein.    A-A
alle Bereiche umfassend; allgemein

 

Urteile der Notwendigkeit

Kategorisches Urteil    Das Einzelne ist allgemein.    E-A
keinen Widerspruch duldend; mit Nachdruck und bestimmt

Hypothetisches Urteil    Wenn A ist, so ist B.    A-E
die Hypothese betreffend, auf ihr beruhend, mit ihrer Hilfe / auf einer Hypothese beruhend; fraglich, zweifelhaft

Disjunktives Urteil    A ist entweder B oder C.    A-B
einander ausschließend, aber zugleich eine Einheit bewirkend

 

Urteile des Begriffs

Assertorisches Urteil    Dies Haus ist schlecht.    E-A
Behauptungen von Tatsachen, die ohne Beweis Gültigkeit beanspruchen./behauptend, versichernd

Problematisches Urteil    Das Haus, je nachdem es beschaffen ist, ist gut.    A-B
schwierig, voller Probleme / fraglich, zweifelhaft

Apodiktisches Urteil    Das Haus so und so beschaffen ist gut.    E-B-A
unwiderleglich, unumstößlich; unbedingt sicher; unmittelbar evident / keinen Widerspruch duldend

 

 

 

 

 

 

III. Schluß

A. Schlüsse der Qualität oder der Inhärenz  

B. Schlüsse der Quantität oder Reflexion  

C. Schlüsse der Relation 

 Nürnberger und Heidelberger Schriften   >>>
Das Allgemeine inhäriert dem Besonderen, dagegen es das Besondere unter sich subsumiert.

>>>

 “Es erscheint als angemessen, den Mythus vom
  Sündenfall an der Spitze der Logik zu betrachten, ...  
              
Die Wissenschaft der Logik :Vorbegriff                  >>>

Urteile und Schlüsse

G.W.F. Hegel:
Die Wissenschaft der Logik
   Zweiter Teil. Die subjektive Logik
   Drittes Buch. Die Lehre vom Begriff

"Cajus ist gelehrt" oder "Die Rose ist rot"   >>>

Das negativ-unendliche Urteil, in welchem zwischen Subjekt und Prädikat gar keine Beziehung mehr stattfindet, pflegt in der formellen Logik bloß als eine sinnlose Kuriosität angeführt zu werden.
In der Tat ist jedoch dieses unendliche Urteil nicht bloß als eine zufällige Form des subjektiven Denkens zu betrachten, sondern es ergibt sich dasselbe als das nächste dialektische Resultat der vorangehenden unmittelbaren Urteile (des positiven und des einfach negativen), deren Endlichkeit und Unwahrheit darin ausdrücklich zutage kommt.
Als ein objektives Beispiel des negativ-unendlichen Urteils kann das Verbrechen betrachtet werden.
Wer ein Verbrechen begeht, etwa näher einen Diebstahl, der negiert nicht bloß, wie im bürgerlichen Rechtsstreit, das besondere Recht eines anderen auf diese bestimmte Sache, sondern das Recht desselben überhaupt und wird deshalb auch nicht bloß angehalten, die Sache, welche er gestohlen hat, wieder herauszugeben, sondern er wird noch außerdem bestraft, weil er das Recht als solches, d. h. das Recht im allgemeinen verletzt hat.
Der bürgerliche Rechtsstreit ist dagegen ein Beispiel des einfach-negativen Urteils, da in demselben bloß dieses besondere Recht negiert und somit das Recht überhaupt anerkannt wird.
Es verhält sich damit ebenso wie mit dem negativen Urteil "diese Blume ist nicht rot", womit bloß diese besondere Farbe, nicht aber die Farbe überhaupt an der Blume negiert wird, denn dieselbe kann noch blau, gelb usf. sein.
Ebenso ist dann auch der Tod ein negativ-unendliches Urteil, im Unterschied von der Krankheit, welche ein einfach-negatives Urteil ist. In der Krankheit ist bloß diese oder jene besondere Lebensfunktion gehemmt oder negiert, wohingegen im Tode, wie man zu sagen pflegt, Leib und Seele sich scheiden, d. h. Subjekt und Prädikat gänzlich auseinanderfallen.
          
      >>>

Das problematische Urteil bestehe hiernach darin, wenn man das Bejahen oder Verneinen als beliebig oder als möglich;
- das assertorische, wenn man es als wahr, d. h. wirklich, und das apodiktische, wenn man es als notwendig annehme  
>>>

G.W.F. Hegel: Die Wissenschaft der Logik
   Zweiter Teil. Die subjektive Logik
  
Drittes Buch. Die Lehre vom Begriff

Das Urteil
A. Das Urteil des Daseins
a. Das positive Urteil
b. Das negative Urteil
c. Das unendliche Urteil
B. Das Urteil der Reflexion
a. Das singuläre Urteil
b. Das partikuälre Urteil
c. Das universelle Urteil
C. Das Urteil der Notwendigkeit
a. Das kategorische Urteil
b. Das hypothetische Urteil
c. Das disjunktive Urteil
D. Das Urteil des Begriffs
a. Das assertorische Urteil
b. Das problematische Urteil
c. Das apodiktische Urteil

Der Schluss
A. Der Schluss des Daseins
a. Die erste Figur des Schlusses
b. Die zweite Figur: B - E - A
c. Die dritte Figur: E - A - B
d. Die vierte Figur: A - A - A,
    oder der mathematische Schluss

B. Der Schluss der Reflexion
a. Der Schluss der Allheit
b. Der Schluss der Induktion
c. Der Schluss der Analogie
C. Der Schluss der Notwendigkeit
a. Der kategorische Schluss
b. Der hypothetische Schluss
c. Der disjunktive Schluss

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