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Das Recht der Wahrheit ist, daß das Wissen in der Religion den absoluten Inhalt habe.
Hier aber ist er nicht wahrhaft, sondern nur verkümmert. Also ein Inhalt muß sein; dieser ist so zufällig, endlich, empirisch bestimmt, und es tritt damit eine Ähnlichkeit mit dem römischen Zeitalter ein.
Die Zeit der römischen Kaiser hat viel Ähnlichkeit mit der unsrigen.
Das Subjekt, wie es besteht, ist als unendlich gefaßt, aber als abstrakt schlägt es unmittelbar ins Gegenteil um und ist nur endlich und beschränkt.
Die Freiheit ist damit nur eine solche, die ein Jenseits bestehen läßt, ein Sehnen, die das Unterscheiden des Bewußtseyns leugnet und damit das wesentliche Moment des Geistes verwirft und so geistlose Subjektivität ist. >>>
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